Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie
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Begehrte Urkunde

Akkreditiert wurde vor wenigen Tagen eines der Labore des Bad Langensalzaer Forschungszentrums für Medizintechnik und Biotechnologie (FZMB). Zwar musste der Verein dafür einiges investieren. Dafür hofft man nun aber auf mehr Auftragsarbeiten.
Nachweise über Qualitätsarbeit zahlen sich nicht nur im produzierenden Gewerbe aus, sondern auch in Forschungseinrichtungen. Deswegen nahm das Erfurter Labor des FZMB ein aufwändiges Akkreditierungsverfahren auf sich. Die Mitarbeiter legten dabei unter anderem feste Regularien im Bereich der Analytik und Diagnostik fest. Denn Voraussetzung für die begehrte Urkunde ist, dass das Labor mit definierten Methoden arbeitet und zuverlässige Untersuchungsergebnisse bringen kann. Das FZMB musste zwar einiges in diese Art des Qualitätsnachweises investieren. Große Auftraggeber setzen eine Akkreditierung aber voraus, betonte Wolfgang Zilling, der Technische Leiter des Forschungszentrums. Vor wenigen Tagen lag der Geschäftsleitung die Bestätigung vor.
Die Akkreditierung bringe dem Labor zwar nicht automatisch mehr Aufträge, so Prof. Dr. Manfred Günther. Sie sei aber eine sehr gute Verhandlungsbasis. Die Mitarbeiter im analytischen und diagnostischen Bereich unterstützen zum einen die Forschungsarbeit des FZMB. Zum anderen sind sie aber auch bewährte Partner der Lebensmittelindustrie. Zahlreiche Unternehmen lassen ihre Produkte im Rahmen der Selbstkontrolle in den Laboren in Erfurt und Bad Langensalza untersuchen. Geprüft wird zum Beispiel, ob die Nährwertangaben auf der Verpackung auch dem Produkt entsprechen.
Spezialisiert hat sich das FZMB auf vier Arbeitsschwerpunkte: die Leistungsphysiologie, die Physiotherapie, die Augenheilkunde und die Orthopädie bei Tieren. Die Labore unterstützen die Forschungsarbeit, führen aber auch Zusatzaufträge aus. Von den Forschungen profitieren übrigens nicht nur Tiere. Auch Humanmediziner bilden sich in Bad Langensalza weiter und übertragen einige der neu gewonnenen Erkenntnisse auf die Behandlung von erkrankten Menschen.


Artikel TA vom 25.01.2006